Entschuldigung bei Fehlzeiten

 
Liebe Eltern der Grünen Schule,
das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet alle Erziehungsberechtigten, Fehlzeiten ihrer Kinder zu entschuldigen:
§ 43 Abs. 2:
 „Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
Eine unverzügliche Benachrichtigung ist zum Schutz der Kinder wichtig, aber in Zeiten unregelmäßig besetzter Sekretariate mitunter schwierig.
Die Lehrerkonferenz der Grünen Schule hat daher folgende Vorgehensweise beschlossen:
Falls Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, informieren Sie bitte am gleichen Tag die Schule telefonisch im Zeitraum von 7:40 Uhr bis 8:00 Uhr (Tel. 22219 - bitte ggf. mehrfach versuchen). Kann Ihr Kind nach einer Fehlzeit die Schule wieder besuchen, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Wenn Sie möchten, können Sie dafür das Formular benutzen, dass Sie sich hier herunterladen und ausdrucken können. 
Notwendige Beurlaubungen sind in der Regel vorhersehbar und sollten so früh wie möglich beim Klassenlehrer beantragt werden. Dies gilt auch 

  für Arztbesuche die nur vormittags stattfinden können.

Grenzen Beurlaubungen an die Ferien, mussen Sie frühzeitig mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen, da ein entsprechender Antrag beim Schulamt gestellt werden muss. 
Mit freundlichem Gruß 
           Goliath
         (Rektorin)